Eich- & Kalibrierstelle

Wir führen die Eichung / Kalibrierung Ihrer Mess- und Prüfeinrichtungen durch

Messen mit Zuversicht
und Genauigkeit

Messen mit Zuversicht und Genauigkeit

Kögler Waagen ist Ihre Eich – und Kalibrierstelle mit höchster Genauigkeit. Wir führen die Eichung / Kalibrierung Ihrer Mess- und Prüfeinrichtungen durch. Die Nacheichpflicht für Waagen besteht gemäß Maß- und Eichgesetz alle zwei Jahre.

Florian Tragner

Ihr Ansprechpartner

Kögler Waagen verfügt über mehr als 90 Jahre Erfahrung und Expertenwissen bei der Eichung von Waagen.

Alle Fragen zum Thema eichen und kalibrieren beantwortet für Sie gerne:

Herr Florian Tragner
+43 (0) 664 8598 005
eichstelle@waagen-koegler.at

01

Was ist Eichen, was ist Kalibrieren?

Im Maß- und Eichgesetz wird die Eichpflicht für Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, festgelegt. Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereithält ist dafür verantwortlich, dass es geeicht ist. Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung von Messgeräten durch eine ermächtigte Eichstelle.

Eichpflichtig sind die im Maß- und Eichgesetz aufgezählten Messgeräte für die folgenden Anwendungsbereiche:

  • im amtlichen und im rechtsgeschäftlichen Verkehr,
  • im Gesundheitswesen und im Umweltschutz,
  • im Sicherheitswesen und Verkehrswesen.

Kalibrieren von Masse bedeutet eine normgerechte Überprüfung bei Waagen und/oder Gewichten.

Kalibrieren unterliegt keinen vorgegebenen Fehlergrenzen eines Messgeräts. Diese werden, sowie auch die Kalibrierintervalle vom Verwender bzw. dessen Qualitätsmanagementsystem festgelegt. Unsere ÖKD-Kalibriertätigkeit erfolgt auf der Grundlage der EURAMET cg18 bei nichtselbsttätigen Waagen bzw. OIML R111 bei Gewichten. Kalibrieren ersetzt keinesfalls die Eichpflicht für Messgeräte!

02

Wie oft muss ich Eichen oder Kalibrieren?

Eichen:

Die Nacheichpflicht für Waagen besteht gemäß Maß- und Eichgesetz alle zwei Jahre.

Kalibrieren:

Wie oft ein Prüfmittel kalibriert werden muss/soll legt ebenfalls der Verwender, bzw. dessen Qualitätsmanagementsystem fest. Viele Anwender nehmen eine Ein-Jahres-Frist als Zyklus der Rekalibrierung. Es gibt aber hier auch Ausnahmeregelungen, wo teilweise sogar eine Fristverkürzung auf alle zwei Monate notwendig wird.

03

Was wir alles Eichen?

  • NSW (=Nichtselbsttätige Waagen) der Genauigkeitsklasse I (zB Laborwaagen, etc…) bis max.70 kg
  • NSW (=Nichtselbsttätige Waagen) der Genauigkeitsklasse II (zB Präzisionswaagen, etc…) bis max.70 kg
  • NSW (=Nichtselbsttätige Waagen) der Genauigkeitsklassen III und IIII bis maximal 60 Tonnen.
    (Handelswaagen, Industriewaagen, Fahrzeugwaagen uvm…)

04

Was wir alles Kalibrieren?

  • nichtselbsttätige Waagen, mit jeder Teilung im Wägebereich bis 65 kg
  • nichtselbsttätige Waagen in einem Wiegebereich von 65 kg bis 20 Tonnen, und einer Teilung d ≥ 10 g und einer Auflösung n ≤ 6000 Teile
  • Gewichte und Gewichtsstücke bis zur maximalen Genauigkeit M1 von 50 g bis maximal 20 kg.
    Beinhaltet auch Sonderformen und Belastungshilfsmittel (Gitterboxen, Haken, Gewichtskörbe und/oder Sondergewichtsstücke die in der Bauform nicht der Norm entsprechen)

05

Wie hoch sind die geschätzten Kosten?

Das ist aufgrund der hohen Vielfalt an möglichen Waagen sehr schwer zu definieren, wir versuchen hier jedoch mit Anfahrts- und Arbeitspauschalen eine guten Konsenz zu finden, und unseren Kunden ein möglichst hohes Maß an Preis-/Leistungsverhältnis zu bieten.

Die Eichkosten für eine nicht druckende Handelswaage mit oder ohne Preiseingabe, NSW der Klasse III beginnt etwa bei einem Preis von € 59,00 exkl. 20% MwSt.
Voraussetzung dafür ist, dass das Messgerät allen Ansprüchen der Nacheichung entspricht.

Um Ihnen hier die Kostensicherheit anbieten zu können dürfen wir Sie höflichst bitten, sich mit unserem Eich-/Kalibrierstellenleiter in Verbindung zu setzen, um ein optimales Angebot für Sie zu erstellen: Herr Florian Tragner, +43 (0) 664 8598 005 oder eichstelle@waagen-koegler.at

Hier finden Sie unsere weiteren Leistungen: